1. Was bedeutet Adoption?
Die Adoption eines Kindes bedeutet, dass ein Minderjähriger oder eine Minderjährige von einem Ehepaar oder einer alleinstehenden Person als Kind angenommen wird. Ein Kind erhält durch die Adoption auch rechtlich die Stellung eines leiblichen Kindes seiner Adoptiveltern. Wie ein leibliches Kind hat das adoptierte Kind einen Anspruch auf Unterhalt, bis es für sich selbst sorgen kann, und es hat einen Erbanspruch, wenn die Adoptiveltern versterben. Mit der Adoption erlischt grundsätzlich das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu seinen bisherigen Verwandten mit allen Rechten und Pflichten. Die Adoption eines Kindes ist die Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter, staatlich anerkannter Adoptionsvermittlungsstellen und Auslandsver-mittlungsstellen.
2. Wer kann ein Kind adoptieren?
Da es immer darum geht, für ein Kind neue geeignete Eltern zu suchen und nicht umgekehrt, haben Adoptionsbewerber keinen gesetzlichen Anspruch auf Vermittlung eines Adoptivkindes.
Der Personenkreis, der ein Kind adoptieren kann, ist relativ groß. Seit jeher können Ehepaaregemeinsam ein Kind adoptieren. Das Kind erhält mit der Adoption Mutter und Vater, beide sind in der Erziehung des Kindes gleichberechtigt.
Ein Ehepartner muss das 25.Lebensjahr vollendet haben, der oder die andere das 21. Lebensjahr. Personen, die nicht miteinander verheiratet sind, gelten als alleinstehend. Diese Partner können ein Kind nicht gemeinsam adoptieren, aber allein kann jeder von ihnen ein Kind annehmen. Dies gilt auch dann, wenn sie in einer langjährigen nichtehelichen oder einer nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragenen Lebensgemeinschaft leben. Nur der, der das Kind adoptiert hat, ist Vater oder Mutter des Kindes, das heißt erziehungsberechtigt. Der andere Partner oder die Partnerin wird mit dem Kind nicht verwandt und hat auch keine elterlichen Rechte. Eine alleinstehende Person kann ein Kind adoptieren, wenn sie mindestens 25 Jahre alt ist. Bringt dagegen ein Partner oder eine Partnerin ein Kind mit in die Ehe, so kann und darf der andere sein Stiefkind adoptieren. Auf diese Weise werden beide zu erziehungsberechtigten Eltern des Kindes. Der Ehemann oder die Ehefrau, der oder die das Kind adoptiert, muss mindestens 21 Jahre alt sein.
In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist die Adoption des Kindes, das einer von beiden mit in die Beziehung bringt, nicht möglich. In einer Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetzkann der Partner oder die Partnerin das Kind des anderen oder der anderen nur dann adoptieren, wenn es sich um das leibliche Kind der anderen Person handelt. Der Altersunterschiedzwischen dem Adoptivkind und seinen Adoptiveltern, seiner Adoptivmutter oder seinem Adoptivvater sollte immer einem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entsprechen. Daher soll der Altersunterschied zwischen den Eltern und dem Kind in der Regel nicht größer als 40 Jahre sein. Alle Adoptionsbewerber müssen über ein gesichertes Einkommen verfügen und ausreichenden kindgerechten Wohnraum nachweisen können. Vor allem aber müssen
Sie sich als künftige Adoptiveltern auf ein Adoptivkind mit seinen Bedürfnissen einstellen und ihm genügend Zeit widmen können. Gerade in der ersten Zeit ist es erforderlich, dass ein Elternteil seine berufliche Tätigkeit stark einschränkt oder für eine gewisse Zeit aufgibt.
3. Warum wird ein Kind zum Adoptivkind?
Es gibt viele Gründe, die dazu führen können, dass Mütter und Väter ihr Kind nicht behalten können oder wollen. In manchen Fällen befindet sich die junge Mutter in einer Notlage, sie ist noch Schülerin oder ihr fehlt eine Berufsausbildung. Auch eine unerwünschte Schwangerschaft, eine schwierige oder gerade beendete Partnerschaft kann zur Abgabe des Kindes führen. Es gibt Eltern, die sich der Erziehung eines Kindes oder mehrerer Kinder nicht gewachsen fühlen; desolate Familienverhältnisse, die psychische Erkrankung der Mutter oder die fehlende Unterstützung durch die eigene Familie können weiterhin Anlass für die Adoptionsfreigabe eines Kindes sein.
Mutter und Vater eines Kindes müssen immer in die Adoption ihres Kindes einwilligen.
4. Welche Kinder werden im Inland zur Adoption vermittelt?
Für ganz unterschiedliche Kinder werden neue Familien, neue Eltern gesucht. Es sind Kinder verschiedenen Alters und manchmal mit ausländischer Staatsangehörigkeit, gesunde und kranke Kinder, Waisenkinder oder Kinder, deren Eltern ihr Kind zur Adoption freigeben wollen, weil sie es nicht selbst erziehen und versorgen können. Säuglinge werden selten zur Adoption vermittelt, häufiger brauchen behinderte oder ältere Kinder liebevolle neue Mütter und Väter. Eines haben fast alle Kinder gemeinsam: Sie haben eine schwierige Schwangerschaft und eine belastete Zeit bei ihren Eltern oder Großeltern erlebt, sie sind seelisch verletzt und in vielen Fällen in ihrer Entwicklung verzögert. Manche von ihnen sind auch misshandelt worden.
5. Wer ist an einem Adoptionsverfahren beteiligt?
Wenn Sie sich auf den langen Weg machen, um ein Kind zu adoptieren, und sich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle um die Vermittlung eines Adoptivkindes bewerben, werden Sie zu Adoptionsbewerbern. Sie werden feststellen, dass viele Personen am Verfahren zur Adoption eines
Kindes beteiligt sind:
■ die leiblichen Eltern des Kindes
■ das zu vermittelnde Kind
■ die Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle
■ der Vormund des Kindes
■ die Adoptionsbewerber und künftigen Adoptiveltern
■ das Gericht
Sie werden erfahren, warum leibliche Elternihr Kind trotz vieler Hilfen durch das Jugendamt und andere Institutionen zur Adoption frei geben. In der Regel befinden sich beide, oder einer, wenn Mutter oder Vater allein mit dem Kind leben, in einer schweren Lebenskrise und haben keine Hoffnung oder auch Kraft mehr, ihr Kind selbst zu erziehen.
Die Eltern müssen persönlich vor einem Notarin die Adoption ihres Kindes durch ein bestimmtes Paar einwilligen, wenn sie sich zu der Entscheidung durchgerungen haben, ihr Kind zur Adoption freizugeben. Der Notar übergibt dem Gericht das notariell beurkundete Dokument. Damit sind die leiblichen Eltern des Kindes rechtlich keine Eltern mehr und das Jugendamt wird Vormund des adoptionsbedürftigen Kindes. Sie werden hören, dass die Adoptionsvermittlungsstelledes für Sie örtlich zuständigen Jugendamts die Stelle ist, die für die Durchführung eines Adoptionsvermittlungsverfahrens verantwortlich ist. Aber auch Sie als künftige Adoptiveltern können und sollen aktiv am Verfahren und bei Ihrer Überprüfung zur Aufnahme eines Adoptivkindes mitwirken. Nur so lernt die Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle Sie gut genug kennen, um Ihnen später das richtige Kind, ein Kind, das Sie als Eltern braucht, in Adoptionspflege vermitteln zu können.
In der Zeit der Adoptionspflege informieren die Adoptionsvermittlungs-stelle und der Vormund des Jugendamtsdas Gerichtüber die Entwicklung des Kindes in seiner neuen Familie und vor allem darüber, ob ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Erst wenn das Gericht sich davon überzeugt hat, dass die beantragte Adoption dem Wohl des Kindes entspricht, wird das Gericht auf Antrag der künftigen Adoptiveltern die Annahme des Kindes aussprechen.
6. Was müssen Adoptionsbewerber tun, um Adoptiveltern zu werden?
Nur eine Adoptionsvermittlungsstelledarf ein adoptionsbedürftiges Kind an geeignete Personen vermitteln. Da es Aufgabe dieser Stelle ist, für ein adoptionsbedürftiges Kind die geeigneten Adoptionsbewerber zu finden, gebieten es der Schutz und das Wohl eines Kindes, Sie als Adoptionsbewerber und künftige Adoptiveltern genau zu überprüfen.
Wenn Sie ein Kind adoptieren wollen, wenden Sie sich bitte an die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts an Ihrem Wohnort oder an eine staatlich anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle.
Es ist dringend zu raten, sich vor einer Entscheidung dieser Tragweite von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Sie erhalten Informationen über die Durchführung einer Adoption, über die Voraussetzungen zur Feststellung Ihrer Eignung zur Adoption eines Kindes, zu Vermittlungsverfahren aber auch zu den sonstigen rechtlichen Schwierigkeiten und Besonderheiten bei der Adoption eines Kindes.