Familienrecht

Das Familienrecht befasst sich mit den Beziehungen sich besonders nahstehender Personen zueinander. Seine Berechtigung findet das Familienrecht darin, dass die Familie mit ihrer gegenüber dem sonstigen gesellschaftlichen Leben gesteigerten Nähe der gegenseitigen Kontakte besonderen Regeln zu unterwerfen ist, weil die gleichen Regeln, wie sie unter Fremden gelten, nicht ohne weiteres auch für enge Beziehungen passen. Das Familienrecht als Teilgebiet des Zivilrechts regelt damit die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.Darüber hinaus regelt das Familienrecht aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden Regelungen zur Vormundschaft, Pflegschaft und die rechtliche Betreuung.
Das materielle Familienrecht ist in Deutschland im Wesentlichen im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (§§ 1297 – 1921 BGB) geregelt. Für die Lebenspartnerschaft gilt das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Für gerichtliche Verfahren sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), das das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) abgelöst hat, spezielle Vorschriften enthalten. Bedeutung für das Kindesunterhaltsrecht haben daneben die Regelbetragverordnung und das Unterhaltsvorschussgesetz.

Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten im Familienrecht sind regelmäßig folgende Bereiche:

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie zu den Grundzügen im Familienrecht möglichst umfangreich zu informieren.

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